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Finanzierung der Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum Logopädin/Logopäden kann über drei Wege finanziert werden:

  • Als Rehabilitationsmaßnahme übernimmt die Kosten die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft.
  • Als Umschulungsmaßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für zwei Ausbildungsjahre, das dritte finanzieren Sie privat.
  • Sie finanzieren die 3-jährige Ausbildung privat.

Wenn bei Ihnenn die Voraussetzungen für eine der ersten beiden Möglichkeiten vorliegen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeits- oder Rehaberater Ihren Umschulungswunsch.

Wenn Sie jedoch eine Erstausbildung anstreben oder Sie die formalenn Voraussetzungen für eine Umschulungsmaßnahme nicht erfüllen, können Sie die Ausbildung als Privatzahler/in absolvieren.

Die Logopädieausbildung an unserer Lehranstalt für Logopädie in Osnabrück ist im Sinne des BAföG förderungsfähig. Wenn die individuellen Voraussetzungen (z.B. nicht älter als 30 Jahre bei Ausbildungsbeginn) gegeben sind, kann Schüler-BAföG beantragt werden. 

 Informationen unter: www.das-neue-bafoeg.de

 Private Finanzierungsmodelle

  • Standardfinanzierung (die Ausbildung ist nach Ablauf der 3 Jahre komplett bezahlt)
  • Ratenzahlung mit verlängerter Laufzeit (bis zu 6 Jahre). Die DAA bietet Ihnen eine Finanzierung der Ausbildung mit einer Verzinsung von 4,5%.

Grundsätzlich gilt: Schulgeldzahlungen werden steuerlich gefördert! Schulgeldzahlungen der Eltern für ein Kind, für das sie einen Anspruch auf einen Freibetrag nach §32 Abs. 6 oder auf Kindergeld haben, sind als Sonderausgaben zu bewerten und werden steuerlich gefördert (30% des Betrags, höchstens 5000,00 €/Jahr).



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